22. September 2026
Gibt es bei Ihnen bzw. euch im Ort oder im Verein möglicherweise eine gute Idee, für die eigentlich nur das notwendige Kleingeld fehlt? Oder hättet ihr schon viele ehrenamtliche Helfer am Start nur das Geld fürs Material fehlt noch?
Dann könnt ihr bis 06.10.2026 eine Anfrage bei Altmühl-Jura einreichen und bestenfalls noch im Oktober 2026 loslegen!
Voraussetzung ist, dass ...
- die geplante Maßnahme oder Aktion noch nicht begonnen ist,
- die geplante Maßnahme oder Aktion keine "Eintagsfliege" ist, sondern eher ein "Startschuss" für künftige Aktivitäten und
- ihr mit eurer geplanten Maßnahme oder Aktion auch das Gemeinwohl unterstützt.
Eine finanzielle Unterstützung erhalten können Vereine, Organisationen und nicht organisierte Gruppierungen, wie z.B. Dorfgemeinschaften, Schulen, gemeinnützige Einrichtungen, Jugendgruppen, Helferkreise etc., die ihren Sitz oder ihren Wirkungskreis im Gebiet der LAG Altmühl-Jura haben. Die Höhe der Unterstützung für die Durchführung einer Einzelmaßnahme beträgt 90 % der angefallenen Nettokosten, max. jedoch 2.500 Euro. Die Mindestunterstützung beträgt 500 Euro, d.h. die angefallenen Nettokosten müssen sich auf mind. 555 Euro belaufen.
Eine Einzelmaßnahme muss außerdem mindestens einem Entwicklungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) von Altmühl-Jura dienen.
Weitere Voraussetzungen sowie Beschränkungen oder Ausschlüsse sind den „Regelungen & Grundsätzen“ zu entnehmen. Diese und weitere Informationen sowie das „Formblatt Anfrage“ über den Link unten.
Klingt jetzt alles irgendwie doch eher kompliziert? Ist es eigentlich gar nicht. Wenn ihr euch unsicher seid, ob sich eine Anfrage für euch lohnt, dann ruft vorher einfach kurz an, im LAG-Management helfen wir euch gerne weiter.
