1. Bundesförderung: BMWSB & KfW – „Gewerbe zu Wohnen“ (KfW-Programm 266)
Das Bundesbauministerium unterstützt die Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohnraum gezielt durch direkte Zuschüsse:
- Förderhöhe: 30 % Zuschuss auf maximal 100.000 € förderfähige Kosten pro neuer Wohneinheit – das entspricht bis zu 30.000 € Zuschuss je Wohneinheit.
- Förderhöchstgrenze: Maximal 300.000 € pro Unternehmen (gemäß EU-De-minimis-Regelung).
- Was wird gefördert? Anpassung der Baukonstruktion, Grundrissänderungen, Innenausbau sowie die Umgestaltung der Außenanlagen (inkl. Entsiegelung).
- Kombinierbarkeit: Das Programm lässt sich mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für reine Sanierungsausgaben kombinieren.
- Antragsberechtigte: Alle Investoren (Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, WEGs, Selbstnutzer).
2. Ergänzende Landesförderung in Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Bayerisches Wohnungsbauprogramm / Mietwohnraumförderung: Wenn durch die Umnutzung auch bezahlbarer Mietwohnraum entsteht, bietet der Freistaat Bayern zinsgünstige Baudarlehen sowie Zusatzbausteine wie den Ortskernzuschuss (für Innenentwicklungen) und den Nachhaltigkeitszuschuss.