Angeliefert werden darf nur folgender Bodenaushub:
- Boden und Steine (Abfallschlüssel 17 05 04)
- Baggergut (Abfallschlüssel 17 05 06)
- Boden und Steine aus Gärten und Parkanlagen (Abfallschlüssel 20 02 02)
Das angelieferte Material muss die Zuordnungswerte Z0 nach dem Verfüll-Leitfaden einhalten (siehe Anhang zur Satzung).
Nicht zum Bodenaushub gehört humoser Oberboden, "Mutterboden", für diesen gelten besondere Schutzbestimmungen (siehe § 202 BauGB).
Zu jeder Anlieferung zu den regulären Öffnungszeiten sind die Formblätter "Verantwortliche Erklärung" und "Übernahmeschein" vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Auf der Deponie (siehe Betriebsordnung):
Jedes anliefernde Fahrzeug hat einen ausgefüllten Übernahmeschein bei Anlieferung abzugeben, dann erfolgt am Eingangstor der Deponie die Sichtkontrolle, dann die Entscheidung ob in das Deponiegelände eingefahren werden darf.
Dann wird der Abkippplatz zugeteilt und beim Abkippen erneut eine Sichtkontrolle durchgeführt.
Sollte auch hier alles passen wird der Lieferschein ausgestellt, der vom Fahrer unterzeichnet werden muss, erst dann kann das Fahrzeug das Deponiegelände wieder verlassen.
Den Weisungen des Deponiepersonals ist Folge zu leisten!
Der Markt Kipfenberg ist nicht verpflichtet Anlieferungen anzunehmen!