30. September 2025
Um die Arbeit von Ehrenamtlichen zu unterstützen, die durch das Engagement vor Ort großen Nutzen für die Region entfaltet, braucht es oftmals nur ein wenig finanzielle Unterstützung.
Gibt es bei euch im Ort oder im Verein auch eine gute Idee, für die nur das notwendige Kleingeld fehlt? Dann könnt ihr bis 07.01.2026 eine Anfrage bei Altmühl-Jura einreichen und ab Februar 2026 loslegen! So wie z. B. im Beilngrieser Ortsteil Wolfsbuch, wo für Veranstaltungen jetzt eine ganze Reihe von Outdoor-Spielen zur Verfügung stehen (auf den Fotos ist der Einsatz beim Pfarrfest im Juli zu sehen).
Eine Unterstützung erhalten können Vereine, Organisationen und nicht organisierte Gruppierungen, wie z.B. Schulen, gemeinnützige Einrichtungen, Jugendgruppen, Helferkreise etc., die ihren Sitz oder ihren Wirkungskreis im Gebiet der LAG Altmühl-Jura haben. Die Höhe der Unterstützung für die Durchführung einer Einzelmaßnahme beträgt 90 % der angefallenen Nettokosten, max. jedoch 2.500 Euro. Die Mindestunterstützung beträgt 500 Euro, d.h. die angefallenen Nettokosten müssen sich auf mind. 555 Euro belaufen.
Eine Einzelmaßnahme muss mindestens einem Entwicklungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) von Altmühl-Jura dienen. Zudem muss die Einzelmaßnahme das Bürgerengagement in der Region stärken und eine Gemeinwohlorientierung aufweisen.
Weitere Voraussetzungen sowie Beschränkungen oder Ausschlüsse sind den „Regelungen & Grundsätzen“ zu entnehmen. Diese und weitere Informationen sowie das „Formblatt Anfrage“ über den Link.