17. August 2023
Anfang August wurde die "Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER" durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht. Die Richtlinie zum Download finden Sie HIER.
Somit sind nun die förderrechtlichen Grundlagen für neue Projektförderungen gelegt. Während die aus der letzten Förderperiode bekannten Fördersätze gleich bleiben (50% für Einzelprojekte, 60% für Kooperationsprojekte, 30% für produktive Projekte), wird die Bagatellgrenze für Projekte auf 7.000 Euro Fördersumme angehoben. Das Budget für Bürgerengagement-Projekte wird auf 50.000 Euro aufgestockt (einmaliges Projektbudget für die gesamte Förderperiode). Im Großen und Ganzen ähnelt das Prozedere für Antragstellung und Abrechnung dem der vergangenen Förderperiode.
Doch werden die ersten Förderanträge frühestens ab November eingereicht werden können, da in der Ministeriumsverwaltung aktuell noch die Umstellung auf die digitale Antragstellung vollzogen wird. Auch fehlen noch die notwendigen Merk- und Formblätter, so dass zum jetzigen Zeitpunkt zunächst nur inhaltlich an neuen Projektideen gearbeitet werden kann.
Wenn Sie Fragen zur neuen Förderperiode haben, oder uns Ihre Projektidee vorstellen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.